Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass es weder einen Grund, noch eine Befähigung für den Ausschluss der Öffentlichkeit gab.

Das Urteil alleine kippe allerdings noch nicht die Beschlüsse, die in dieser Sitzung verabschiedet wurden – also die Studiengebührensatzung.
Der Anwalt des AStA sieht allerdings in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen einen Präzedenzfall, der dazu führen wird, dass die Uni die Gebühren an die Studierenden zurückzahlen muss.

Das Urteil des VG Gelsenkirchen vom 22.06.2007 besagt:
Sollte der Senat in seiner Sitzung am 23. Juni 2006 tatsächlich gegen das Öffentlichkeitsgebot verstoßen, so hätte das zur rechtlichen Konsequenz, daß die getroffenen Entscheidungen des Senates rechtswidrig oder gar nichtig wären.“

Sollte dies bestätigt werden, dann hätte die Uni Siegen keine Gebührensatzung – also keine Grundlage zur Erhebung von Studiengebühren – mehr. Eine neue Satzung müsste dann vom Senat erst wieder beschlossen werden.

Zunächst muss allerdings abgewartet werden, ob das Rektorat gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg innerhalb eines Monats Revision einlegt oder nicht.