„Wenn der Ablauf der Senatssitzung nicht rechtmäßig war, dann können auch die Beschlüsse dieser Sitzung nicht rechtmäßig sein“, erklärt AStA-Referentin Christina Schrandt als Begründung für die Forderung.
Die Rückzahlung solle „schnellst möglich” geschehen, „damit die Studierenden die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück bekommen, wenn sie das Geld am dringendsten brauchen und nicht erst in drei oder fünf Jahren,” so Christina Schrandt weiter.
Keine gerichtliche Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte am Freitag einer Klage der studentischen Mitglieder des Senats der Uni Siegen stattgegeben (wir berichteten), in der bemängelt worden war, dass die Senatssitzung, bei der die Studienbeitragssatzung beschlossen wurde, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gericht befand, dass die Rechte der studentischen Senatsmitglieder verletzt worden seien. Ob jedoch die Rechtmäßigkeit der Studienbeitragssatzung davon betroffen ist, geht nicht direkt aus dem Urteil hervor.
Der AStA sieht allerdings in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.06.2006 einen Präzedenzfall, der die Studiengebühren an der Universität Siegen kippen könnte. Dort heiße es, „sollte der Senat (…) gegen das Öffentlichkeitsgebot verstoßen, so hätte das zur rechtlichen Konsequenz, dass die getroffenen Entscheidungen des Senates rechtswidrig oder gar nichtig wären.“
Vom Rektorat selbst gibt es bislang noch keine öffentliche Antwort auf die Forderung. In der Pressemitteilung zum Arnsberger Urteil hieß es am vergangenen Freitag lediglich, dass das Urteil keine Hinweise darauf gebe, „dass die Erhebung von Studienbeiträgen an der Universität Siegen nicht rechtmäßig sei. Zu dieser Frage sind weitere Verfahren anhängig, über die aber noch nicht entschieden wurde.” Wie die Universitätsleitung nun verfährt, bleibt also abzuwarten.
AStA will auch weitere Studiengebühren verhindern
In Zukunft will der AStA weiterhin versuchen, die Erhebung von Studiengebühren an der Universität Siegen zu verhindern. „Wir sehen all unsere Befürchtungen, die wir im Vorfeld der Einführung geäußert haben bestätigt,“ erklärt Heiko Reichling, AStA-Vertreter im Senat. Wie an allen Hochschulen in NRW sei es auch in Siegen durch die Einführung allgemeiner Studiengebühren zu einem Rückgang der Studierendenzahlen gekommen. Besonders deutlich werde dies bei den ausländischen Studierenden, deren Zahl im Sommersemester 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 10 % gesunken sei.
Außerdem kritisiert der AStA, dass mit Studiengebühren Haushaltslöcher gestopft werden würden und es zu keiner, für die Studierenden spürbaren Verbesserung der Lehrbedingungen gekommen sei.