Auch nach dem vorläufigen Urteil vom Mai und der Senatssitzung im Juni bleibt weiterhin offen, ob der Beschluss der Gebührensatzung rechtmäßig ablief, diese möglicherweise gegen die Satzung der Universität oder sogar gegen das Grundgesetz verstößt. Mit diesen Fragen beschäftigen sich weiterhin die Gerichte.
Zum Hochschulabschluss gibt’s Geld zurück
Laut Gebührensatzung der Uni Siegen erhalten Studierende die gezahlten Gebühren für ihr letztes Studiensemester vor dem Abschluss zurück. Laut dem AStA, gilt dies sogar für Studierende, die noch bis zum 31. Oktober, also auch im kommenden Wintersemester noch, an der Universität eingeschrieben sind, um ihre Abschlussarbeit fertigzustellen. Wer also vor dem 1. Oktober nicht mehr mit der Abschlussarbeit fertig wird, hat noch bis zum Monatsende Zeit. Allerdings müssen die Studiengebühren für das Wintersemester zunächst gezahlt werden. Wer dann bis zum 31.10. exmatrikuliert ist, erhält sowohl die gezahlten Gebühren des Sommersemesters, als auch die des Wintersemesters (+ Semesterbeitrag) zurück.
Wer allerdings länger als bis Ende Oktober braucht, bekommt von der Uni nur die 500 Euro des Wintersemesters erstattet. Also: Ranhalten!
AStA fordert Alle zum Widerspruch auf
Damit im Falle eines rechtskräftigen Urteils auch die Chance auf Erstattung der Studiengebühren besteht, ruft der AStA alle Studierenden der Uni Siegen auf, zusammen mit der Überweisung der 638,20 Euro für das Wintersemester, einen schriftlichen Widerspruch beim Studierendensekretariat einzulegen. Einen Vordruck kann man als PDF-Datei auf der Website des AStA herunterladen.
Studiengebührenberatung
Täglich von 10 bis 14 Uhr bietet der AStA (auch während der Semesterferien) eine Studiengebührenberatung an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialreferats helfen bei Fragen rund um die Befreiung oder die Finanzierung der Gebühren.
Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Website des AStA. Damit ihr immer auf dem neusten Stand seid, empfehlen wir den AStA-News-RSS-Feed.