Dass sich der Versand der Tickets diesmal etwas verzögert hat, lag laut AStA an der DB Regio NRW GmbH, die die nötigen Vordrucke zu spät an das Studierendensekretariat geschickt hatte. Spätestens nach den Ostertagen sollten aber alle Siegener Studierende ihre Tickets erhalten haben.
Zwei Tickets?
Das NRW-Ticket ist nicht, wie man vielleicht hätte erwarten können, ein Zusatz auf dem Studierendenausweis, sondern ein zusätzliches Stück Papier. Der AStA erklärt dies mit der kurzen Zeitspanne, die nach erfolgreicher Urabstimmung und Bestätigung des AStA und des Rektorats geblieben ist um die Tickets zu erstellen. Man sei jedoch bemüht, für das nächste Semester eine einheitliche Ticketlösung (möglicherweise sogar in Form einer Plastikkarte) zu finden. Im Sommersemester muss man nun also zwei Tickets mitnehmen, zumindest wenn man sich über den alten Geltungsbereich des Siegener Studierendenausweises/ Semestertickets hinausbewegt. Denn das NRW-SeTi ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis (und natürlich einem Lichtbildausweis) gültig.
Benutzungbestimmungen
Natürlich gilt es bei der Verwendung des NRW-Tickets zahlreiche Regeln und Bestimmungen zu beachten:
- Im Gegensatz zum VWS-Semesterticket (dem Studi-Ausweis, gültig ab dem 25.03.) gilt das NRW-Ticket erst ab dem 1. April.
- Entgegen anders lautender Gerüchte dürfen keine Mitfahrer mitgenommen werden (auch nicht am Wochenende)
- genauso wie das VGWS-Ticket, darf auch das NRW-Ticket weder eingeschweißt, noch laminiert werden
- gültig ist das SeTi im gesamten öffentlichen Nahverkehr in NRW: Busse, Straßenbahnen, S-und U-Bahnen, RegionalExpresse und RegionalBahnen dürfen benutzt werden
- außerdem gelten Sonderbestimmungen für sogenannte Sonderstrecken. Welche das sind, kann auf der AStA-Website nachgelesen werden.