Selbst der Angriffspunkt, die Erhebung von Studiengebühren verstoße gegen einen Artikel der Grundordnung der Uni Siegen (von 2002), wonach das Erststudium gebührenfrei zu sein habe, sei vom Verwaltungsgericht abgewehrt worden. Die Grundordnung sei nicht stärker bindend, als die vom Senat beschlossene Beitragssatzung. Außerdem sei der Verfahrensfehler der ersten Beschlussfassung vom Juli 2006, der zuvor vom VG Arnsberg angeprangert worden war (wir berichteten), bei der Senatssitzung im Juni 2007 “geheilt” worden. Laut WR ist der Rektor Ralf Schnell mit dem Urteil zufrieden, die Rechtsauffassung der Uni habe sich durchgesetzt.

Eine Stellungnahme vom AStA gibt es bisher noch nicht.