Das Urteil in Bayern

Nach einer Popularklage von mehr als 1200 Studenten gegen die Studiengebühren, in der argumentiert wurde, dass es nicht verfassungsgemäß sei, wenn der Antritt eines Studiums von den finanziellen Mitteln abhängt, entschied jetzt der bayrische Verfassungsgerichtshof: Die Studiengebühren von 500€ pro Semester sind rechtens. Es gibt in der bayrischen Verfassung keinen Abschnitt aus dem man folgern könnte, dass das Bundesland dazu verpflichtet ist kostenfreie Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Zudem – so wurde weiter argumentiert – haben Absolventen von Hochschulen Aussichten auf eine Beschäftigung mit einem durchschnittlich höheren Gehalt und die Gebühren seien durch die Möglichkeiten der Studiendarlehen keine soziale Hürde zur Außnahme eines Studiums.

Das Koblenzer Urteil – Eltern müssen zahlen

Wer über 18 Jahre alt ist und sich in seiner ersten Ausbildung befindet hat Anrecht auf Unterhaltszahlungen von seinen Eltern – und Studiengebühren sind nicht in diesen Unterhaltszahlungen inbegriffen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 11 UF 519/08) und gab einer Studentin recht, die von ihrem leiblichen Vater zusätzliche Zahlungen von 602€ pro Semester für Studiengebühren gefordert hatte. Allerdings ist dieses Recht an gewisse Bedingungen gebunden: So darf das Geld für die Studiengebühren nicht nachträglich eingefordert werden, sondern die Eltern müssen vor Semesterbeginn über die Gebühren informiert werden.